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Erstes Urteil in der Luxusschleuseraffäre

DÜREN (700) - In der so genannten „Luxusschleuseraffäre“ ist ein erstes Urteil gesprochen worden. Der Kreis Düren hat einer ehemaligen Führungskraft zurecht gekündigt, die als eine der Hauptbeteiligten an der Schleuseraffäre gilt. Das hat das Arbeitsgericht in Düren am Nachmittag entschieden. Der Mann hatte gegen seine Kündigung geklagt. Trotz seiner leitenden Position hatte er beim Kreis Düren nur einen Minijob.

Daneben war er aber gut bezahlter Geschäftsführer von zwei Gesellschaften, an denen der Kreis beteiligt ist. Das Gericht urteilte gestern aber nur über mögliche Verfehlungen im Minijob. Die ordentliche Kündigung sei wirksam, so ein Sprecher.

Der ehemalige Kreismitarbeiter hatte laut Gericht seine Wohnung als Scheinadresse für illegale Aufenthaltsnachweise zur Verfügung gestellt. Andere Vorwürfe gegen ihn wie etwa Bestechlichkeit im Schleuserverfahren spielen in dem Urteil keine Rolle. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mittwoch, 11.12.24

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