Kinderporno-Prozess eingestellt
EUSKIRCHEN (700) - Das Amtsgericht Euskirchen hat einen Prozess um den Vorwurf der Verbreitung, des Erwerbes und Besitzes kinderpornographischer Schriften eingestellt. Auf der Anklagebank saß ein Mann aus dem Rhein-Sieg-Kreis. Ihm war zur Last gelegt worden, Hefte aus den siebziger Jahren besessen zu haben, in denen nackte Kinder beim Baden gezeigt werden.
Im Vorfeld des Prozesses hatte der Richter bereits erklärt, dass die Einordnung der Publikationen als Kinderpornographie schwierig sei. Die Hefte waren zum Zeitpunkt ihres Erscheinens frei verkäuflich. Es handele sich um eine rechtliche Grauzone, begründete ein Gerichtssprecher die Einstellung des Verfahrens. Ganz ohne Strafe ging der Mann aber nicht nach Hause. Er hatte sich auch wegen Diebstahls verantworten müssen. Das Urteil lautete: Sechs Monate Haft auf Bewährung.
Mittwoch, 10.05.23