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Befangenheitsantrag im Explosionsprozess von Eschweiler

AACHEN/ESCHWEILER (700) - Eigentlich sollten gestern im Prozess um die Explosion eines Wohn- und Geschäftshauses in Eschweiler im vergangenen März die Plädoyers gehalten werden. Vater und Sohn wird unter anderem versuchter Mord in 13 Fällen vorgeworfen. Aber dann stellten die Verteidiger einen Befangenheitsantrag gegen die Schwurgerichtskammer. Die Verteidiger des 22 Jahre alten Hauptangeklagten forderten, dass die Rolle seines Drogenkonsums noch einmal von einer Sachverständigen untersucht werde.

Zuvor hatte der Angeklagte in einer schriftlichen Aussage über „seine Sucht“ berichtet. Drogen hätten sein Leben bestimmt. Der Richter lehnte den Antrag dennoch ab. Seine Argumentation: Die Aussage des Angeklagten sei dem Beweisantrag angepasst gewesen. Für die Verteidigung eine Vorverurteilung. Würde dem Befangenheitsantrag stattgegeben, müsste der Fall noch einmal komplett neu aufgerollt werden.

Die Opfer aus der schrecklichen Nacht müssten noch einmal aussagen. Einige von ihnen sind aufgrund der erlittenen Verbrennungen ein Leben lang gezeichnet. Über den Befangenheitsantrag wird in der kommenden Woche entschieden. Der Vater beteuert weiter seine Unschuld.

Samstag, 06.01.24

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