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Urteil nach Angriff mit Samuraischwert

MÖNCHENGLADBACH/HÜCKELHOVEN (700) - Im Prozess um eine tödliche Attacke mit einem Samuraischwert hat das Landgericht Mönchengladbach gestern den psychisch kranken Täter aus Hückelhoven wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Sieben Monate nach dem Angriff ist das Verfahren damit zu Ende. Der Mann sei wegen seiner psychischen Erkrankung nicht zurechnungsfähig, urteilte das Landgericht. Bei einem Streit unter Nachbarn hatte er einen Mann mit einem Schwert getötet und dessen Vater lebensgefährlich verletzt. Die Richter ordneten die dauerhafte Unterbringung des 47-jährigen in der Psychiatrie an. Sein Verteidiger will das Urteil anfechten.

Donnerstag, 07.04.22

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