Ukraine-Flüchtlinge in der DG müssen mit Abzügen bei der Sozialhilfe rechnen
OSTBELGIEN (700) - DG-Sozialminister Antonius Antoniadis hat in den Ausschüssen Stellung zu Fragen rund um die Betreuung der Flüchtlinge im Auffangzentrum Worriken genommen. Dabei ging es um die Frage der Sozialhilfe, die den Vertriebenen zusteht, sobald sie sich in Brüssel registriert haben und die vom ÖSHZ ausgezahlt wird. Antoniadis betonte, dem ÖSHZ sei es freigestellt, ob der volle Betrag an Sozialhilfe ausgezahlt werde oder nur ein Teil. Kürzungen müssten aber begründet werden. Da die Sozialhilfe juristisch als ein Einkommen gewertet wird, könnten die Flüchtlinge auch zur Zahlung einer Unterbringungspauschale herangezogen werden. Diese liegt pro Person bei 15 Euro pro Tag. Pro Kind werden fünf Euro fällig. Familien müssen maximal 25 Euro pro Tag zahlen. Diese Gebühr kann von der Sozialhilfe automatisch abgezogen werden. Dem ÖSHZ ist auch freigestellt, ob bei privat untergebrachten Flüchtlingen diese Pauschale als Aufwandsentschädigung an die Bereitsteller der Unterkünfte ausgezahlt werden.
Freitag, 08.04.22