400 Ungeimpfte in Pflegeberufen im Kreis Euskirchen
EUSKIRCHEN (700) - Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt die Impfpflicht in den Gesundheits- und Pflegeberufen für rechtmäßig erklärt und eine entsprechende Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen. Diese Entscheidung hat auch Auswirkungen auf rund 400 Beschäftigte in diesem Sektor im Kreis Euskirchen. Sie sind bislang ungeimpft oder nicht vollständig geimpft, genesen oder impfunfähig. Dies hatten sie ihren Arbeitgeber mitgeteilt. Momentan wird dies noch nicht sanktioniert. Bis Mitte Juni hat das NRW-Gesundheitsministerium den Gesundheitsämtern in den Kreisen Zeit gegeben, dies zu ändern. Auch danach bleibt aber ein Ermessensspielraum vorhanden. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Begründung erklärt, der Schutz der zu Pflegenden stehe über dem Grundrecht auf individuelle Freiheit der im Pflegebereich beschäftigten Personen.
Freitag, 20.05.22