Schuss aus Polizeiwaffe vor Grundschülern wird kein juristisches Nachspiel haben
BLANKENHEIM (700) - Nach dem versehentlichen Schuss aus einer Dienstwaffe eines Polizisten während einer Schulvorführung in Blankenheim wird der Vorfall keine strafrechtlichen Konsequenzen haben. Die Staatsanwaltschaft stellte ihre Ermittlungen ein. Zuvor hatte es neue Erkenntnisse in dem Fall gegeben. Demnach hatte der Polizist die Waffe seines Kollegen ohne Magazin aus dem Tresor genommen, um sie den Grundschülern vorzuführen. Weil sich noch eine Kugel im Lauf befand, löste sich ein Schuss. Das Projektil durchschlug eine Wand und landete in einem Regal im Nebenraum. Verletzt wurde niemand. Eltern und Lehrer hatten auf eine Strafanzeige verzichtet. Aus einem Bericht der Staatsanwaltschaft geht allerdings hervor, dass gegen beide Beamten interne Ermittlungen bei der Polizei in Form eines Disziplinarverfahrens eröffnet worden sind.
Freitag, 16.09.22