Bewährungsstrafe nach Stiftungsbetrug
EUSKIRCHEN/MECHERNICH (700) - Das Amtsgericht Euskirchen hat einen ehemaligen Geschäftsführer einer Stiftung aus Mechernich zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der Mann hatte sich in den Jahren 2013 und 2015 Stiftungsgelder abgezweigt und so einen Schaden von rund 200.000 Euro verursacht. Nach Bekanntwerden der Ermittlungen gegen ihn hatte sich der Verurteilte zunächst ins Ausland abgesetzt. Im Mai war er nach seiner Rückkehr nach Deutschland erkannt und gestellt worden. Er hatte sich in einer Flüchtlingsunterkunft im Kreis Düren als Vertriebener einquartiert. Das Gericht bewertete bei der Urteilsfindung strafmildernd, dass der Mann im Prozess ein volles Geständnis abgelegt hatte. Seit Mai hatte er in Untersuchungshaft gesessen.
Freitag, 30.09.22