Landgericht muss Raub in Euskirchen neu verhandeln
BONN/EUSKIRCHEN (700) - Nachdem der Bundesgerichtshof ein aktuelles Urteil vom Bonner Landgericht aufgehoben hat, muss dieses seit dieser Woche einen Raub in Euskirchen noch einmal komplett neu aufrollen und verhandeln. 2020 war ein Mann in Euskirchen in eine Wohnung eingedrungen, um vom dortigen Bewohner Drogen und Bargeld zu erbeuten. Der Mann konnte den Angreifer zunächst in die Flucht schlagen.
Zwei Monate später drang dieser in dieselbe Wohnung erneut ein. Diesmal begegnete ihm der Wohnungsmieter mit einer Machete. Der Angeklagte nahm seinem Opfer die Waffe ab und fügte ihm selbst Stichverletzungen und Schnittwunden zu. Außerdem musste der Wohnungsbesitzer mit einer gebrochenen Nase und Schädelverletzungen ins Krankenhaus gebracht werden. Der Täter war zunächst wegen gefährlicher Körperverletzung und räuberischer Erpressung zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Im nun neu aufgelegten Prozess soll das Urteil am kommenden Dienstag gesprochen werden.
Mittwoch, 11.01.23