VGH: Kindergelddekret muss nachgebessert werden
LÜTTICH/EUPEN (700) - Die Deutschsprachige Gemeinschaft muss ihr Dekret zur Neugliederung des Kindergeldes nachbessern. Der Verfassungsgerichtshof hat in einem Urteil mehrere Verstöße gegen die geltende Verfassung moniert. Laut dem Entscheid vom 19. Januar wird vor allem die Situation kinderreicher Patchwork-Familien bemängelt. Die CSP-Fraktion im PDG hatte bereits im Vorfeld mögliche Benachteiligungen kritisiert. Die CSP-Politikerin Jolyn Huppertz hatte immer wieder Chancengleichheit für alle Kinder angemahnt. Der Entscheid der Verfassungsrichter bestätigt nun die Meinung der Christsozialen. Wie die genauen Nachbesserungen aussehen werden, muss nun geklärt werden. Das Thema wird auf der nächsten Sitzung des zuständigen Ausschusses am kommenden Mittwoch wieder auf der Tagesordnung stehen.
Freitag, 10.02.23