Urteil nach Sittendelikt im Schwimmbad
EUPEN (700) - Nach einem Sittendelikt im Eupener Schwimmbad ist vor dem Vervierser Strafgericht nun das Urteil gesprochen worden. Der Angeklagte aus Verviers muss wegen Voyeurismus für 40 Monate ins Gefängnis. Für die Zeit nach dem Verbüßen der Untersuchungshaft wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Der Mann hatte junge Frauen in der Umkleidekabine fotografiert. Ein Opfer erstattete Anzeige. Zwar konnten auf dem beschlagnahmten Handy des Verurteilten keine entsprechenden Bilder mehr gefunden werden. Dafür wurde bei ihm kinderpornographisches Material sichergestellt.
Mittwoch, 31.05.23