Polizist wegen Veruntreuung verurteilt
WEISMES (700) - Das Gericht hat einen Polizisten aus Weismes wegen Veruntreuung verurteilt. Laut Anklageschrift ging es um eine Tasche, die auf dem Revier abgegeben worden war. Darin hatten sich Bankkarte und Ausweis der Eigentümerin sowie 86 Euro Bargeld befunden. Der Polizist schickt die Brieftasche mitsamt Inhalt, aber ohne Bargeld an die Eigentümerin nach Ostende zurück.
Vor Gericht gab er an, das Bargeld aus Sicherheitsgründen nicht mit der Post verschickt zu haben. Vielmehr wollte er den Betrag der Dame überweisen. Das geschah allerdings erst, als er vom Vorgesetzten auf den Vorfall angesprochen worden war. Das Gericht sah darin einen Fall von Veruntreuung. Verschärfend wurde berücksichtigt, dass der Mann die Tat in seiner Eigenschaft als Polizist verübte. Das Gericht verurteilte den Mann zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit oder acht Monaten Haft sowie 4.000 Euro Geldstrafe.
Donnerstag, 24.04.25