Änderungen bei den Energieprämien für Privathaushalte in der DG
EUPEN (700) - Die Deutschsprachige Gemeinschaft ändert ihre Regeln für die Vergabe von Energieprämien an Privathaushalte. Zwar sind auch im kommenden Jahr vier Millionen Euro dafür vorgesehen. Allerdings gilt für die Antragsteller künftig eine Einkommens-Obergrenze. Im zuständigen Ausschuss im DG-Parlament räumt die Regierung ein, dass die Obergrenze mit rund 114.000 Euro Jahreseinkommen pro Haushalt zuzüglich 5.000 Euro pro unterhaltsberechtigten Kind noch immer hoch angesetzt ist.
Man wolle aber vor allem kleineren und mittleren Einkommen entgegen kommen. Die Mittel sollen zielgerichtet eingesetzt werden, so Ministerpräsident Oliver Paasch. Ihm sei bewusst, dass die kleine DG den Klimawandel nicht aufhalten könne. Wenn sich aber niemand für den Planeten verantwortlich fühle, laufe man Gefahr, den Kindern und Enkeln eine Welt zu hinterlassen, auf der das Leben zur Zumutung wird, so Paasch weiter.
Zukünftig will die DG auch die missbräuchliche Nutzung des Prämiensystems stärker überprüfen und häufigere Kontrollen durchführen, um Missbrauch zu vermeiden.
Mittwoch, 08.10.25
