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Weitere Hürde für A1-Lückenschluss genommen

LEIPZIG (700) - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage des Umweltverbandes BUND gegen den Neubau des Lückenschlusses der A1 zwischen Blankenheim und Kelberg abgewiesen. Im Kern ging es um den zehn Kilometer langen Abschnitt zwischen Kelberg und Adenau. Er wird durch das Vogelschutzgebiet Ahrgebirge geführt. Mit der Entscheidung kann nun die Realisierung beginnen. Die A1 ist Teil des transeuropäischen Verkehrsnetzes und wurde vom Bundestag als vordringliches Projekt eingestuft.

Das Projekt soll nicht nur den Verkehr in der Region verbessern, sondern auch die Verteidigungsfähigkeit stärken. Der Lückenschluss soll bis zum Jahr 2050 abgeschlossen sein und das europäische Verkehrsnetz deutlich verbessern. Der BUND hatte in seiner Klage Verstöße gegen den Natur- und Artenschutz sowie gegen das Planungsrecht angeführt. Das Gericht sah aber keinen Anlass dafür. Es entschied, dass der Lückenschluss auch im Interesse der öffentlichen Sicherheit liegt.

Ein Ausnahmegrund, der auch in der EU-Vogelschutzrichtlinie anerkannt wird.  Damit sind in diesem Bereich alle rechtlichen Voraussetzungen für den Bau endgültig erfüllt.

Mittwoch, 19.11.25

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