Zweiter Fall von Geflügelpest
EUSKIRCHEN (700) - Im Kreis Euskirchen ist gestern ein zweiter Fall der Geflügelpest bestätigt worden. Erneut wurde ein infizierter toter Kranich gefunden. Aufgrund der anhaltenden Bedrohung hat das Veterinäramt im Kreis nun strenge Maßnahmen ergriffen. Für Geflügel im Bereich Kuchenheim gilt eine Pflicht zur Haltung in geschlossenen Ställen oder in Unterständen, die nach oben abgedeckt sind.
Zusätzlich wurde ein kreisweites Verbot für Geflügelausstellungen und für Märkte und Feste verhängt, bei denen Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt wird. Der Kreis Euskirchen warnte zugleich vor der weiter dynamischen Ausbreitung der Vogelgrippe in Deutschland und rief alle Halter zur engmaschigen Überwachung und Einhaltung aller Pflegemaßnahmen sowie zu besonderer Hygiene auf.
Verendete Zug- oder Wasservögel sollten nicht berührt, sondern sofort den Behörden gemeldet werden.
Donnerstag, 20.11.25
