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Protokolle über Vorfälle nur noch in deutscher Sprache

BRÜSSEL/EUPEN (700) - Protokolle über Vorfälle auf dem Gebiet der DG müssen künftig in deutscher Sprache verfasst werden. Unabhängig davon, wo sie erstellt werden. Das hat das belgische Verfassungsgericht am Donnerstag in Brüssel entschieden. Für die Entscheidung waren zwei Fälle aus Eupen maßgeblich. Angeklagte waren freigesprochen worden, weil die Protokolle fälschlicherweise in französischer Sprache erstellt worden waren.

Die Staatsanwaltschaft hatte in beiden Fällen Berufung eingelegt. Einmal in Lüttich und einmal in Eupen. Nun stellte das Verfassungsgericht klar, dass der Ort der Protokollierung nicht entscheidend dafür sein dürfe, welche Sprache gilt. Dieses Kriterium würde es ermöglichen, der Behörde selbst die Sprache zu bestimmen, in dem sie den Ort der Erstellung wählt. Außerdem haben Betroffene immer das Recht, eine kostenlose Übersetzung der Dokumente anzufordern.

Freitag, 28.11.25

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