Weihnachtsfrieden bei den Finanzämtern
SCHLEIDEN (700) - In Deutschland gilt wieder der Weihnachtsfrieden bei den Finanzämtern. Während dieser Zeit werden unangenehme Maßnahmen wie zum Beispiel Vollstreckungen ausgesetzt. Der Weihnachtsfrieden gilt zwischen dem 17. und 31. Dezember. In dieser Zeit werden auch keine Betriebsprüfungen durchgeführt. Ausnahmen gibt es nur dann, wenn ein dringender Fall wie zum Beispiel eine Verjährung drohen könnte, heißt es vom Finanzamt Schleiden.
Donnerstag, 18.12.25
