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Fahrradunfall im Venn beschäftigt erneut die Justiz

EUPEN (700) - Der Fahrradunfall, bei dem ein Mann 2020 ein Mädchen im Hohen Venn angefahren hat, beschäftigt erneut die Justiz. Das Berufungsgericht in Lüttich wird den Fall am kommenden Mittwoch verhandeln. Der Radfahrer fordert nun 4.500 Euro Schadenersatz, obwohl er den Unfall verursacht hat. Hintergrund ist der Verlauf der Ereignisse nach dem Unfall. Der Mann hatte am 1. Weihnachtstag 2020 ein fünfjähriges Mädchen bei Baraque Michel beim Überholen erfasst. Anschließend fuhr er einfach weiter.

Der Vater filmte die Szene und verbreitete sie in den sozialen Netzwerken im Internet. Der Radfahrer war vor Gericht zunächst wegen Fahrlässigkeit schuldig gesprochen worden. Seine Strafe wurde aber ausgesetzt. Nun klagt er, weil das Video seinen Ruf beschädigt haben soll, während der Vater bereits dagegen Berufung eingelegt hat. Das Urteil im Berufungsverfahren soll Anfang März gesprochen werden.

Freitag, 16.01.26

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