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Bei Karneval sind Genehmigungen erforderlich

ST.VITH (700) - Die Eifelpolizei hat darauf hingewiesen, dass für verschiedene Aktivitäten im Karneval behördliche Genehmigungen erforderlich sind. Dies betrifft folkloristische Wagen, die auf einer festgelegten Strecke zu Karneval an den Umzügen teilnehmen. Aber auch Planwagenfahrten, zum Beispiel mit Möhnen durch die Ortszentren. Die Polizei erläutert, dass es sich dabei um zwei verschiedene Genehmigungsverfahren handelt, für die unabhängige Anträge erforderlich sind. Die Regelungen dienen dazu, Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit im Verkehr zu gewährleisten. In Ostbelgien sind die entsprechenden Formulare auf den Internetseiten der Gemeinden verfügbar.

Freitag, 23.01.26

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