Beschlagnahmung von zwei „Harleys“ ist rechtmäßig
STOLBERG/AACHEN (700) - Die Beschlagnahmung von zwei Motorrädern des Typs Harley-Davidson im Zusammenhang einer Razzia im Rockermilieu im vergangenen Sommer in Stolberg war rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht in Aachen entschieden. Der Bruder eines Mitglieds der Benelux-Rockerbande „Bandidos“ hatte geklagt, weil die Maschinen ihm gehörten und er kein Mitglied der Bande sei. Das Gericht sah das allerdings anders. Die Auswertung von Beweismitteln hatte ergeben, dass die Motorräder immer wieder für Vereinszwecke im Einsatz waren. Zudem war der Kläger zwar nicht Mitglied der „Bandidos“ in den Benelux-Staaten, war aber mehrfach als Unterstützer des verbotenen deutschen Ablegers der Bande in Erscheinung getreten.
Dienstag, 25.01.22