Nideggen unterliegt im Windrad-Streit
NIDEGGEN (700) - Die Stadt Nideggen hat im Streit um den Windpark in Kreuzau eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass die fünf Windkraftanlagen weiter betrieben werden dürfen. Nideggen hatte geklagt, weil es sich durch die Anlagen bei der Ausweisung neuer Baugebiete eingeschränkt sieht. Grund seien der große Lärm und der Schattenwurf, der von den Anlagen ausgehe. Zudem befürchtet die Stadt einen negativen Eingriff in das Landschaftsbild, insbesondere im Umfeld der Burg, des Dürener Tors und der mittelalterlichen Altstadt. Das Verwaltungsgericht bescheinigt in seinem Urteil, das Nideggen keine „unzumutbaren Nachteile“ hinzunehmen habe. Die Stadt kann nun noch Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht einlegen.
Donnerstag, 03.02.22